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   BVerwG, 15.08.2006 - 6 B 13.06 (6 C 25.06)   

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https://dejure.org/2006,19542
BVerwG, 15.08.2006 - 6 B 13.06 (6 C 25.06) (https://dejure.org/2006,19542)
BVerwG, Entscheidung vom 15.08.2006 - 6 B 13.06 (6 C 25.06) (https://dejure.org/2006,19542)
BVerwG, Entscheidung vom 15. August 2006 - 6 B 13.06 (6 C 25.06) (https://dejure.org/2006,19542)
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Wird zitiert von ... (4)

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 19.01.2006 - L 6 B 12/06
    Die Verfahren L 6 B 12/06 AS, L 6 B 13/06 AS, L 6 B 14/06 AS, L 6 B 15/06 AS, L 6 B 16/06 AS, L 6 B 17/06 AS, L 6 B 18/06 AS, L 6 B 19/06 AS werden zu gemeinsamer Entscheidung verbunden.

    Das SG hat ohne konkrete Zuordnung zu einzelnen Klageverfahren die Akten (S 22 AS 716/05 ER = L 6 B 15/06 AS, S 22 AS 717/05 ER = L 6 B 19/06 AS und S 22 AS 718/05 ER = L 6 B 13/06 AS) zum einstweiligen Rechtsschutz gebildet.

  • VGH Bayern, 14.02.2014 - 14 B 11.1592

    Beamtenrecht

    Mit der Nutzung der im Zuge seiner Abordnung bereitgestellten Unterkunft fließt dem Beamten im Zusammenhang mit seinem Amt ein wirtschaftlicher Vorteil zu, denn er erspart Aufwendungen für eine ansonsten anzumietende Wohnung (vgl. OVG Berlin-Bbg, U.v. 23.1.2008 - OVG 6 B 13.06 -).

    Mit den folgenden Ausführungen zum Inhalt der inzwischen rechtskräftigen Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 23. Januar 2008 - OVG 6 B 13.06 - weist das BKA den Kläger dann darauf hin, dass somit nun kein Grund mehr gegeben sei, auch weiterhin von der Einziehung des genannten Zahlungsrückstandes abzusehen.

  • VG Bayreuth, 16.07.2010 - B 5 K 10.229

    Verjährung nach bürgerlich-rechtlichen Rechtsvorschriften bei besoldungs- und

    Im Übrigen werde auf die Entscheidung des OVG Berlin-Brandenburg vom 23. Januar 2008 (Az. 6 B 13.06) verwiesen, das die Erhebung von Nutzungsentgelten für die Unterkunft im Gästehaus des BKA in Berlin, Treptower Park, für rechtens gehalten habe.

    Insofern nimmt das Gericht auch Bezug auf das Urteil des OVG Berlin-Brandenburg vom 23. Januar 2008, Az. 6 B 13.06, in dem ausgeführt wird, dass eine Pflicht des BKA zur dienstlichen Unterbringung eines zu ihm für die Aufgaben in der Sicherungsgruppe in Berlin abgeordneten Beamten nicht existiert, mit der Folge, dass sich das Anbieten der Unterbringung des Klägers für die Zeit außerhalb des Dienstes im Gästehaus, Am Treptower Park als Sachbezug im Sinn des § 10 BBesG darstellt, hinsichtlich dessen sich der Kläger unter Berücksichtigung des wirtschaftlichen Wertes mit einem angemessenen Betrag beteiligen muss, in der Regel durch Anrechnung auf den Alimentationsanspruch in Form der Besoldung.

  • SG Osnabrück, 03.07.2006 - S 22 AS 594/05
    Das Landessozialgericht hat in seinem Beschluss vom 29. März 2006 (Aktenzeichen L 6 B 13/06 ER) im Beschwerdeverfahren ausgeführt:.
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